Schlaft in himmlischer Ruh!

Der Böse Wolf, 20. Dezember 2011

Sie brüllt, sie rauscht, sie stampft. Die Weihnachtsmaschine läuft auf Hochtouren. Ob Media- oder Weihnachtsmärkte, ob Abendschau oder Musikantenstadl – überall ist „Weihnachtsstimmung“ oberste Pflicht. Es gehört dabei zu den alljährlichen Ritualen, dass sich die Würdenträger ganz besonders nachdenklich geben. Pfarrer und Bischöfinnen erinnern dann mit bedächtiger Mine an den wahren Sinn des Festes, bei dem es darum gehe, dass der Gottessohn auf die Erde geschickt wurde, um den Menschen Nächstenliebe zu predigen, damit „Friede auf Erden“ sei, wie die Engelschöre den Hirten in der Weihnachtsnacht verkündeten. Ähnlich rituell sind die Salbadereien von Politikern jeglicher Couleur, deren Texter angehalten sind, etwas zusammenzuschreiben, das einerseits ruhig und erhaben und andererseits auch ein bisschen mutmachend klingt. So wies Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Beispiel in einem Text für „Die Zeit“ zu Weihnachten 2010 auf „die Verletzlichkeit des Menschen“ hin, der dennoch in der Lage sei, „Dinge zum besseren zu wenden“. Nächstenliebe, Solidarität und ganz besonders Wertvorstellungen seien das „Fundament des Zusammenhalts“ in der Gesellschaft, was ja irgendwie auch mit der Geburt des Kindes im Stall von Bethlehem zu tun habe.

Zu den Ritualen gehört bei vielen auch die besinnliche Weihnachtsvöllerei. Der übertriebene Konsum wird dabei begleitet von den alljährlichen Ratgebern in Fernsehen und Zeitschriften, wie denn das zugelegte Gewicht möglichst schnell wieder abgespeckt werden kann. Man kann annehmen, dass ein ebenso übertriebener, großer Teil der zum Fest gekauften und bereitgestellten Lebensmittel hernach bedenkenlos auf den Müll geschmissen wird. Dies ist naheliegend, denn diese Art von Umgang mit einwandfreien Lebensmitteln ist in Deutschland und Europa keine weihnachtliche Besonderheit, sondern eingefahrene Normalität. Die Welthungerhilfe berichtet, dass allein in Deutschland jährlich 20 Millionen Tonnen einwandfreier Lebensmittel auf der Müllkippe oder in der Biogasanlage landen. Diese stammen nicht nur aus den Haushalten, die zuviel und zu unbedacht einkaufen. Sie stammen auch aus den Supermärkten und Großmärkten, die den „Verbrauchern“ immer penibelst einwandfreie Ware darbieten wollen, da diese angeblich danach verlangten. Eine Kiste Orangen, in der zwei Früchte überreif sind, wird komplett entsorgt, weil es sich nicht lohnen würde, die zwei Früchte auszusortieren. Verpackte Lebensmittel, Fleisch, Fisch, die nur noch in geringer Stückzahl vorhanden sind, landen im Abfall, weil in den Regalen Platz für neue Ware gebraucht wird. Pro Jahr werden in Deutschland 500.000 Tonnen Brot vernichtet. Dies hat seinen Grund in der verbraucherorientierten Überproduktion: Weil die „Verbraucher“ angeblich noch um 19:30 Uhr im Supermarkt ein Brotregal mit voller Auswahl haben wollen, wird zwischen 10 und 20 Prozent mehr Brot hergestellt, als tatsächlich gebraucht wird. Was in den „zivilisierten“ Ländern im Müll landet, würde – so eine theoretische Rechnung – genügen, um drei Mal alle Hungerleidenden der Welt zu ernähren. Die Gegenüberstellung von Überfluss auf der einen und Hunger auf der anderen Seite der Welt mag etwas abstrakt erscheinen, denn ein übrig gebliebenes Brot in Deutschland nutzt einer Familie in Afrika nichts. Auf den zweiten Blick ist dieser Zusammenhang aber doch nicht so abstrakt. Denn die sinnlose Überproduktion von Brot vergrößert die Nachfrage auf den internationalen Getreidemärkten. Und wo die Nachfrage steigt, steigt auch der Preis. Und hohe Getreidepreise treffen die Armen der Welt konkret, da sie, im Gegensatz zur Bevölkerung reicherer Länder, den größten Teil ihrer Einkünfte für Lebensmittel aufwenden müssen. Für einen mitteleuropäischen Haushalt ist ein erhöhter Weizenpreis keine wahrnehmbare Größe – für eine afrikanische Familie kann er eine Frage auf Leben und Tod sein.

Nicht nur die Verschwendung des wohlhabenderen Teils der Weltbevölkerung trägt zum Hunger der Armen bei. Die Mehrung des Wohlstands auf der einen Seite steht im direkten Zusammenhang mit der Mehrung von Hunger und Armut auf der anderen. Wie dies funktioniert, hat der Finanzjournalist Harald Schumann (Tagesspiegel) in einem umfangreichen Report für die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch herausgearbeitet. Ob milliardenschwere Fonds, Banken oder Kleinanleger – allesamt beteiligen sie sich an der Spekulation mit Rohstoff-Papieren und setzen damit auch auf möglichst steigende Preise von Getreide, Zucker oder Speiseöl. Die Rohstoffbörse bestimmt den Preis, die tatsächlichen Größen von realem Angebot und realer Nachfrage rücken in den Hintergrund. Von 2001 bis 2011 haben sich die Weltmarktpreise der ernährungsrelevanten Rohstoffe teilweise mehr als verdoppelt. Der Welthungerindex 2011 benennt die Ausweitung von Warentermingeschäften mit Agrargütern neben der Verwendung von Agrarprodukten zur Treibstoffherstellung und durch den Klimawandel hervorgerufene extreme Wetterereignisse als Hauptursache für höhere Lebensmittelpreise und deren starke Schwankung. Arme, hungernde Menschen können weder mit Preisanstiegen mithalten noch sich den starken Preisschwankungen anpassen – sie können höchstens ihre Kalorienzufuhr vermindern und stärker hungern oder im Zweifelsfall auf billigere, minderwertige Lebensmittel zurückgreifen. Beides führt zu Mangel- und Unterernährung, zu Krankheit und Tod. Dass die Preise stark schwanken, ermöglicht Investoren eine höhere Renditechance, was wiederum zu vermehrten Spekulationen führt. Ein Teufelskreis, der die Situation der Ärmsten der Armen in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird. Die Kriege der Zukunft mögen um Wasser geführt werden. Die Aufstände der Gegenwart werden aus Hunger geführt. Ob in Haiti oder Indonesien, ob in Bangladesch oder im Jemen – als in den Jahren 2007 und 2008 die Preise für Soja, Reis und Weizen in die Höhe schossen, kam es zu sozialen Unruhen.

Die Spekulation auf Kosten der Ärmsten und ihre gesellschaftlichen Folgen sind längst ein sattsam bekanntes Problem, auch und gerade bei den europäischen Regierungen. Doch die Regierung der von vorgeblich christlichen Wertvorstellungen getragenen Bundeskanzlerin Merkel hat bis heute rein gar nichts unternommen, was diesen Zustand wenigstens entschärfen könnte. Im Gegenteil, die heiligen Märkte werden von der politischen Klasse, geführt durch Finanzmarktlobbyisten und beeinflusst durch „Parteispenden“, nicht angetastet. „Finanzmarktstabilität“ ist Sinn, Zweck und Ziel dieser Politik, der die Folgen ganz egal sind und der Verantwortung fremd ist. Die einfachsten Zusammenhänge werden geleugnet, Probleme in eine ungewisse Zukunft vertagt. Ein schäbiges Verhalten, so menschenverachtend, dass man diesen Leuten wünscht, sie würden einmal in der Haut einer afrikanischen Mutter stecken, der das Kind in den Armen verhungert. Gerade wenn es um Wertvorstellungen geht, sollte man sich, vielleicht nicht nur an Weihnachten, den Satz vor Augen halten, den das Christuskind sagte, als es nicht mehr klein und niedlich, sondern ein ausgewachsener Rebell war: „Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan.“

Benedict Ugarte Chacón

Zarter Gegenwind

Der Böse Wolf, 17. November 2011

Der Berliner Wassertisch muss sich gegen Störmanöver ehemaliger Mitglieder behaupten

Es gehört zum Alltag größerer politischer Gruppen, dass sie sich hin und wieder mit Störungen auseinanderzusetzen haben, die von Gegnern, unzufriedenen oder ehemaligen Mitgliedern ausgehen. Dass es auch eine vergleichsweise überschaubare Bürgerinitiative treffen kann, zeigen die Vorgänge um den Berliner Wassertisch. Schon vor dessen erfolgreichem Volksentscheid zur Offenlegung der geheimen Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Februar dieses Jahres schwelten interne Konflikte, die schließlich im Oktober eskalierten.

Im April hatte die Initiative ein neues, siebenköpfiges Presseteam gewählt. Da sie sich als basisdemokratisch versteht, konnte sich jede/r Ambitionierte zum Teammitglied erklären, das Plenum stimmte per Akklamation zu. Der mittlerweile medial bekannte ehemalige Sprecher des Volksentscheids, Thomas Rudek, verzichtete ausdrücklich auf die Mitarbeit. Seit dieser Wahl sieht sich die Initiative jedoch so manchem Störmanöver ausgesetzt. So gab Rudek mehrfach Pressekonferenzen ohne den Wassertisch oder führte Gespräche mit Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke), was die Initiative aus der Zeitung erfuhr und über deren Inhalt Rudek keine so rechte Auskunft geben wollte. Laut Tagesspiegel soll es um die Auswahl von Kanzleien gegangen sein, die prüfen sollten, ob wirklich alle Vertragsunterlagen veröffentlicht wurden. Auf Betreiben von Rudek und der Juristin Sabine Finkenthei soll sich zudem im ersten Halbjahr 2011 ein „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ zusammengefunden haben, der Möglichkeiten der rechtlichen Auseinandersetzung um die Teilprivatisierungsverträge prüft. Ergebnis ist ein „juristischer Leitfaden“, der sich hauptsächlich an Abgeordnete richtet. Unklar ist jedoch, wer hinter dem Arbeitskreis steckt. Dem Plenum des Wassertischs wurden keine Namen genannt, die Zusammenkünfte fanden hinter verschlossenen Türen statt. Auch der „Leitfaden“ enthält keine Autorenangaben.

„Wasserbürger“ und Wassertisch-Fake

Parallel dazu rief Rudek eine neue Initiative namens „Wasserbürger“ ins Leben, die er als „notwendige Ergänzung“ zum Wassertisch bezeichnet. Im Kern geht es um die Initiierung eines neuen Volksbegehrens, mit dem angeblich die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe gelingen soll – ein Vorschlag, den Rudek mehrfach beim Wassertisch einbrachte, der aber keine Mehrheit fand. Nach monatelangen Auseinandersetzungen zog das Wassertisch-Plenum Anfang Oktober die Reißleine und trennte sich von den „Wasserbürgern“. Diese hätten die „Strukturen des Wassertisches [...] weiterhin in Anspruch genommen, Aktivitäten des Wassertisches aber behindert“, heißt es in einer Erklärung. Rudek reagierte seinerseits mit Anwürfen gegen das Presseteam, das er hinter allem Schlechten zu vermuten scheint. Etwas bizarrer agiert ein kleiner Kreis ehemaliger Wassertischler/innen, an dem auch Rudek und Finkenthei beteiligt sein sollen. Die Gruppe gibt sich seit kurzem als „reguläres Wassertisch-Plenum“ aus und betreibt eine Art Mimikry, indem sie Pressemitteilungen im Namen des Wassertischs herausgibt, eine Internetseite mit gleichem Namen unterhält und auch das Erscheinungsbild der Initiative zu kopieren versucht. Einzig wahrnehmbarer Akteur ist ein Pressesprecher, der sich auch für eine mehrseitige Grundsatzerklärung verantwortlich zeichnet. Darin wird das Wassertisch-Presseteam in Abwesenheit „suspendiert“ und die Gruppe um den Pressesprecher als „einzig rechtmäßige Vertretung des Wassertischs“ ausgerufen. Woraus sich diese Legitimation herleiten soll, bleibt ebenso unbekannt wie Aktivitäten der Gruppe, die über das Versenden von Pressemitteilungen hinausgehen.

Der Wassertisch wird sich ob seiner Größe und seiner eingespielten Arbeitsprozesse sicherlich gegen solche Manöver behaupten können. Wahrscheinlich ist auch, dass den Störer/innen früher oder später die Luft ausgeht, da sie bisher kaum öffentliche Resonanz erfuhren. Das Beispiel Wassertisch zeigt aber auch: Jede Initiative kann Opfer von „Markendiebstahl“ und Verleumdung werden – es muss sich eben nur jemand finden, der die notwendige Kaltschnäuzigkeit besitzt.

Benedict Ugarte Chacón

Erschienen im MieterEcho online.

Erneut politische Zensur beim RBB

Ostprinzessin, 7. November 2011

Der RBB setzte gestern – nach 545 Sendungen – die wöchentliche „progressive Aktionsradioshow“ KenFM auf Radio Fritz ab. Mit Ken Jebsen, dem Produzent und Moderator der wöchentlichen Radiosendung KenFM, entledigt sich der ARD-Sender RBB der letzten politisch unbequemen Person des öffentlichen Rundfunks in Berlin. Nach einem Vorwand zur Absetzung der äußerst erfolgreichen und kurzweiligen vierstündigen Radiosendung hatte der Sender schon seit langer Zeit gesucht und fand nun offenbar endlich einen, der ekelhaft genug ist, um ihrem Namensgeber Ken Jebsen den Gar auszumachen. Aus dem Zusammenhang gerissene Zitate und der Versuch eines prominenten Journalisten, Jebsen einen antisemitischen Standpunkt nachzuweisen, reichten dazu aus, die letzten Stunden Wahrhaftigkeit sang- und klanglos aus dem Äther zu verbannen.

Nicht in allen seiner bislang 545 Sendungen war es Ken Jebsen gelungen, ganz und gar bei der Wahrheit zu bleiben und seinem selbstgewählten humanistischen Anspruch gerecht zu werden; gleichwohl nahm er es mit dem vielzitierten Kritischen Journalismus weitaus ernster als sämtliche seiner Kollegen und überraschte seine Hörer in jeder Sendung mit gut vorbereiteten, frei und forsch vorgetragenen Analysen, die in ihrer journalistischen, philosophischen und politischen Qualität das aus dem Rundfunk gewohnte Maß bei Weitem überstiegen. Nicht selten trat Ken Jebsen hierbei den Mächtigen aus allen Bereichen der Gesellschaft und gelegentlich auch seinen Hörern (un-) angenehm nah. Gesellschaftliche Verhältnisse zerpflückte er mit überwältigendem Scharfsinn, sezierte mal grob, mal fein säuberlich; Ungerechtigkeiten thematisierte er mit provokantem Elan und stritt dabei mit ebensolchem für die Würde des Menschen. Vehement nahm er Position gegen jedwede Rassismen ein; auch auf seine Haltung gegen Militarismus beharrte er noch bei schärfstem Gegenwind.

Die Absetzung der wohl sinnreichsten Radiostunden Berlins ist ein weiterer schockierender Skandal in der Geschichte der Unterdrückung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und sie zeigt auf, dass freigeistigem Denken offenkundig die Macht zugetraut wird, an den bestehenden Machtverhältnissen ernsthaft zu rütteln – und genau dies möge uns dazu anspornen, es zu tun. ;-)

Auf Wiederhören, Ken!

Ostprinzessin

Audiobotschaft von Ken Jebsen: Ich – ein Antisemit?

Stadt der Tische

Der Böse Wolf, 21. Oktober 2011

Der Erfolg des Berliner Wassertischs motiviert weitere Initiativen

Nachdem die rot-rote Regierung die Privatisierungspolitik ihrer Vorgänger knapp zehn Jahre lang fortsetzte und mit dem neuen Bündnis aus SPD und CDU trotz mancher Versprechen der Sozialdemokraten keine Richtungsänderung erwartet werden kann, sind stadtpolitische Initiativen gefragter denn je. Der Wassertisch hatte im Februar dieses Jahres mit dem ersten geglückten Volksentscheid in der Geschichte Berlins neue Maßstäbe gesetzt. Im Laufe des Jahres gründeten sich zwei weitere Initiativen, die sich nicht nur am Namen der erfolgreichen Bürgerinitiative orientieren, sondern auch an deren Methoden. Mit neuen Volksbegehren wollen sich der Berliner S-Bahn-Tisch und der Berliner Energietisch in die Stadtpolitik einmischen. Das Beispiel des Wassertischs zeigt jedoch: Der Weg ist lang und selbst ein gewonnener Volksentscheid nur ein Teilschritt in Richtung Rekommunalisierung.

Der S-Bahn-Tisch fand sich im März dieses Jahres zusammen. In seiner Selbstbeschreibung heißt es: „Während die Bundesregierung ihrer Verantwortung als Eigentümerin der Deutschen Bahn nicht nachkommt, die Bahn-Manager nur mit Blick auf den Höchstprofit wirtschaften und der Berliner Senat untätig zuschaut, wollen wir Berlinerinnen und Berliner selbst aktiv werden.“ Deshalb setzt sich die Initiative für eine zuverlässige, bezahlbare und kundenfreundliche S-Bahn ein und lehnt deren Privatisierung als Bestandteil der Daseinsvorsorge strikt ab. Ebenso wendet sie sich gegen eine profitorientierte Unternehmensführung, erzielte Gewinne sollten vielmehr in den Betrieb reinvestiert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, startete der S-Bahn-Tisch im Juni die Unterschriftensammlung für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens. Das Gesetz, das damit durchgesetzt werden soll, sieht neben der Offenlegung aller zwischen dem Land Berlin und der S-Bahn geschlossenen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden einen Katalog von Anforderungen vor, die in jeden neuen Verkehrsvertrag aufzunehmen sind. Hierzu gehört unter anderem eine Ausweitung der Wagen- und Sitzplatzkapazitäten mindestens auf das Niveau von 2005, die Anwesenheit von Aufsichtspersonal auf jedem S-Bahnhof während der Betriebszeit sowie die Sicherstellung einer tariflichen Entlohnung für Beschäftigte der S-Bahn sowie von deren Subunternehmen.

Unterschriften für die S-Bahn

Das Hauptziel, nämlich die Verhinderung der Zerschlagung und Privatisierung der S-Bahn, findet allerdings keinen Niederschlag im Gesetzestext des Volksbegehrens. Das liegt nach Angaben des S-Bahn-Tisch-Sprechers Rouzbeh Taheri daran, dass ein Volksbegehren, das sich gegen eine Ausschreibung der S-Bahn wendet, gegen EU-Recht verstoßen würde und somit nicht zulässig wäre. Durch die genannten Bedingungen im Verkehrsvertrag wäre allerdings mit dem Unternehmen kein Profit mehr zu erzielen und es würde damit für private Betreiber uninteressant. Bis zum 15. Dezember müssen nun 20.000 Unterschriften eingesammelt werden, Anfang Oktober lag deren Zahl schon bei über 10.000. Sollte das erforderliche Quorum erreicht werden, käme es zum eigentlichen Volksbegehren, bei dem rund 170.000 wahlberechtigte Berliner/innen unterzeichnen müssten. Wird auch diese zweite Stufe erfolgreich absolviert, stünde ein Volksentscheid an, bei dem an einem Sonntag alle Wahlberechtigten in einem Wahllokal über das Gesetz abstimmen könnten. Dieser fände dann Anfang 2013 statt.

Unterstützt wird das Anliegen des S-Bahn-Tischs unter anderem von der Berliner MieterGemeinschaft, Attac Berlin, dem Landesverband der Volkssolidarität und der Gewerkschaft deutscher Lokführer. Auch Parteien und Parteiorganisationen rufen zur Teilnahme am Volksbegehren auf, wie die Berliner Jusos, die Piratenpartei oder die DKP.

Interessanterweise versteht sich der Landesverband der Partei Die Linke ebenfalls als Unterstützerin des Volksbegehrens. Schon im Juni hatte der Landesvorstand erklärt, dass das Volksbegehren „ein wichtiger Beitrag“ sei. Schließlich trete ja die Partei Die Linke „dafür ein, dass der S-Bahn-Betrieb an ein demokratisch kontrolliertes, gut geführtes, dem Gemeinwohl verpflichtetes landeseigenes Unternehmen direkt vergeben wird. Öffentliche Kontrolle, Transparenz und gute Leistungserbringung, bei der der Gewinn nicht das oberste Ziel ist – das ist das Rezept für einen guten und nachhaltigen S-Bahn-Verkehr in unserer Stadt.“ Solche privatisierungskritischen Töne hätte man von dieser Partei, so sie ihr Engagement ernst nähme, schon vor Jahren erwarten können. Aber hier wie auch in anderen Bereichen verstand sie ihre Regierungsrolle in erster Linie im Bejammern angeblicher Sachzwänge verbunden mit dem Abnicken von SPD-Vorgaben. Schließlich hat das auch von der Partei Die Linke kritisierte „S-Bahn-Chaos“ seine Ursachen nicht jenseits der Politik, sondern ist vielmehr auch das Resultat jahrelanger rot-roter Schlamperei. Doch in der Opposition wenden sich die Hälse eben noch leichter.

Energienetze zurück in öffentliche Hand

Noch nicht ganz so weit wie der S-Bahn-Tisch ist der im Frühjahr dieses Jahres aus dem Umfeld von Attac Berlin gegründete Berliner Energietisch. Mitgetragen wird die Initiative unter anderem von Mehr Demokratie und dem Verein Bürgerbegehren Klimaschutz, der sich zur Aufgabe gemacht hat, bundesweit Klimaschutzmaßnahmen mittels direktdemokratischer Mittel durchzusetzen. Sich selbst versteht der Energietisch als offene Plattform und lokales Bündnis. Sein Ziel ist die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung, um damit „wieder die Vorherrschaft über die kommunale Energiepolitik“ zu erlangen. Diese neu geschaffenen Spielräume sollen genutzt werden, „um die Energieversorgung ökologisch, sozial und demokratisch zu gestalten.“ Der erste Schritt soll die Rekommunalisierung des Stromnetzes und die Schaffung eines ökologischen und demokratisch organisierten Stadtwerks auf der Basis erneuerbarer Energien sein. „Eine echte Energiewende kann nur gelingen, wenn Kraftwerke und Netze in Bürger/innenhand sind“, heißt es im Selbstverständnispapier der Initiative.

Die grundsätzliche Idee eines regionalen Energieversorgers im öffentlichen Eigentum ist nicht ganz neu. Unter der Schirmherrschaft des damaligen Wirtschaftssenators Harald Wolf (Die Linke) wurde im November 2010 unter Beteiligung der Wasserbetriebe, der BSR und der Berliner Energieagentur die Gründung einer „Entwicklungs-Plattform Berlin Energie“ vereinbart, die eine Art neues Stadtwerk schaffen soll. Seit dieser Absichtserklärung ist allerdings nicht viel passiert. Dass die Stromnetz-Konzession für Vattenfall Ende 2013 ausläuft, kommt dem Anliegen des Energietischs sehr gelegen. Im September kündigte die Initiative den Start eines Volksbegehrens an, um entsprechenden Druck auf die Politik aufzubauen, die Netze wieder in kommunale Hände zu übernehmen.

Wassertisch bringt sich weiter ein

Der Wassertisch gönnte sich nach seinem Erfolg im Februar nur eine kurze Atempause. Er erkämpfte zwar die Offenlegung der bis dato geheim gehaltenen Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe, hat aber sein eigentliches Ziel – die Rekommunalisierung der Wasserversorgung – immer noch vor sich. Mit der eigens eingerichteten „AG Klärwerk“ versucht die Initiative seit einiger Zeit, das Vertragswerk öffentlich zu analysieren und dessen Anfechtung vorzubereiten. Auch in den Wahlkampf zur Abgeordnetenhauswahl am 18. September brachte sie sich ein. Sie erstellte Wahlprüfsteine, startete eine Befragung der Kandidat/innen aller relevanten Parteien, wie sie sich bei der durch den Volksentscheid nun gesetzlich geforderten Abstimmung zu den Teilprivatisierungsverträgen zu verhalten gedenken und fuhr eine umfangreiche Kampagne gegen die Kandidatur der ehemaligen Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing (SPD), eine der Hauptverantwortlichen für die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Nachdem der Wassertisch regelmäßig Infostände in deren Wahlkreis organisiert, massenhaft Flugblätter in Briefkästen verteilt und sie in einer öffentlichen Zeremonie zur „MissWirtschaft“ gekürt hatte, verlor Fugmann-Heesing knapp ihr Direktmandat und flog aus dem Parlament.

Erschwert wurde die Arbeit der Initiative in den letzten Monaten allerdings durch interne Konflikte. So gründete der ehemalige Sprecher des Volksentscheids, Thomas Rudek, ein neues Bündnis namens „Wasserbürger“, welches nach eigenen Angaben parallel zum Wassertisch wirken will. Für letzteren wurde dies jedoch zunehmend zur Belastung. Anfang Oktober beschloss der Wassertisch, aufgrund vielfältiger Vertrauensbrüche bis auf Weiteres von einer Zusammenarbeit mit den „Wasserbürgern“ abzusehen. Das Beispiel des Wassertischs zeigt also für andere Initiativen einerseits, dass außerparlamentarische Kampagnen durchaus zum Erfolg führen können, andererseits aber auch, dass mit einem gewonnenen Volksentscheid die Arbeit noch längst nicht getan ist.

Benedict Ugarte Chacón

MieterEcho Online

Wassertisch versenkt Fugmann-Heesing

Der Böse Wolf, 22. September 2011

Wiedereinzug radikaler Privatisierungsfreundin ins Berliner Abgeordnetenhaus verhindert

Die wochenlange Basisarbeit des Berliner Wassertischs hat sich gelohnt: Die ehemalige SPD-Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing konnte bei der Wahl am 18. September ihr Direktmandat für den Wahlkreis Tempelhof-Schöneberg 1 nicht verteidigen und flog damit aus dem Parlament. Die Politikerin war ins Visier der Initiative geraten, da sie eine der Hauptverantwortlichen für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist. Diese waren 1999 zu 49,9 Prozent an RWE und Vivendi (heute Veolia) verkauft worden, im zugehörigen Vertragswerk ist eine Gewinngarantie für die Privaten enthalten. Erst durch den vom Wassertisch initiierten Volksentscheid im Februar dieses Jahres wurden die Verträge publiziert.

Da Fugmann-Heesing zudem noch eine der Verantwortlichen für den Berliner Bankenskandal im Jahr 2001 ist, setzte der Wassertisch auf die Kooperation mit der Initiative Berliner Bankenskandal und entwickelte ein Anti-Wahlkampf-Konzept, das schon beim Bankenskandal erfolgreich war: Verantwortliche Politiker an den Pranger stellen und sich nicht durch das Geschmacksempfinden von Lokalpolitik und -presse beirren lassen. So organisierte der Wassertisch regelmäßige Info-Stände in Fugmann-Heesings Wahlkreis, deckte die Briefkästen ganzer Straßenzüge mit aufklärerischen Flugblättern ein und verlieh der Ex-Senatorin in einer öffentlichen Zeremonie den Titel „MissWirtschaft“.

Noch am Wahlabend erklärten beide Initiativen ihre „Genugtuung“ über den Erfolg der gemeinsamen Kampagne. Die Wähler wollten „nicht noch einmal von einer Abgeordneten repräsentiert werden, die Berlin schon einmal mit Teilprivatisierung der Wasserbetriebe, Bankenskandal und Schuldenberg an die Wand gefahren hat.“ Aus dem Wassertisch ist unterdessen zu hören, dass das erfolgreiche Konzept verfeinert und weiter angewendet werden solle, um privatisierungsfreundlichen Politikern die Stimmung zu versauen. Da FDP und Berliner Linke in der nächsten Zeit keine große Rolle spielen würden, könne man sich jetzt ganz auf die neue Regierung konzentrieren.

Benedict Ugarte Chacón

Verwählt euch nicht!

Ostprinzessin, 17. September 2011

Als Prinzessin fühle ich mich selbstverständlich einer weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, bin aber gleichzeitig die Repräsentantin politischer Interessen und zweifelsohne eine natürliche Gegenerin der Parteiendemokratie – aber eben auch das Orakel vieler guter und lieber Menschen, die aus aktuellem Anlass fragen: Du, Prinzessin, wen wähl ick denn ma bloß?

Nachdem ich seit 2005 viele Politikerinnen und Politiker aller Parteien kennenlernen durfte und musste, kann ich über deren Wahlkampfversprechen nur lachen. Ich will ganz ehrlich sein: Da ich in der konkreten politischen Arbeit eigentlich nur mit der BERGPARTEI gute Erfahrungen gemacht habe – und auf Bezirksebene auch mit der WAS-B -, liegt meine Antwort recht nahe. Doch ein mancher sagt, er wolle in jedem Fall eine Partei wählen, die Aussicht habe, ins Parlament einzuziehen, also mindestens 5% der Stimmen auf sich zu vereinen. Tja, meine Lieben, da bleibt dann nur die PIRATENPARTEI. Für unser aller Gemeinwesen wäre dies ganz sicher die glimpflichste Wahl, denn die anderen Parteien haben sich durch ihre konkrete Politik der letzten sechs Jahre gründlich disqualifiziert.

Oder wollt ihr etwa höhere Mieten zahlen, höhere Tarife, Gebühren und Fahrpreise? Die Armen weiter hinausdrängen? Berlin weiterhin den Interessen von Investoren oder dem parteiinternen Filz von SPD, LINKE, CDU und GRÜNEN überlassen? Nö, oder. Teuer und schick sind wir selber. Also: Verwählt euch nicht!

Auf dem goldenen Pfad zur gerechten, sozialen Basismonarchie für Alle,

Ihre und Eure
Ostprinzessin

Wahlkampfzeiten: Privatisierung in Rot-Rot

Der Böse Wolf, 17. September 2011

Regierungskoalition verspricht die Abkehr von der Privatisierungspolitik der vergangenen Jahre

Seit einiger Zeit gibt sich die rot-rote Koalition hin und wieder privatisierungskritisch und will in einzelnen Bereichen sogar das Thema Rekommunalisierung für sich entdeckt haben. Zumindest soll dieser Anschein in den Wahlprogrammen beider Regierungsparteien erweckt werden. Dies mag mit dem für die Landesregierung überraschend deutlichen Dämpfer durch den Volksentscheid „Unser Wasser“ zusammenhängen. Doch trotz verbaler Kehrtwenden gilt hier die biblische Weisheit: „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.“ Daher bleibt trotz des Wahlkampfgetöses festzuhalten, dass Rot-Rot den Vorgängerregierungen in Sachen Privatisierung in nichts nachsteht.

Die SPD gibt sich in ihrem „Berlinprogramm 2011-2016“ zu Rekommunalisierung auffallend wortkarg. Einerseits kehrt sie heraus, dass sie sich „zum öffentlichen Eigentum an den Unternehmen der Daseinsvorsorge“ bekenne und dass sie vorhabe, die Daseinsvorsorge „wieder vermehrt in öffentliche Hände“ legen zu wollen. „Das Gemeinwohl muss jederzeit über privatem Gewinnstreben stehen!“, so das Credo. Wie diese Politik aber konkret aussehen soll, wird nicht so recht klar. Immerhin ringt sich die SPD zu einer Absichtserklärung durch, die 1999 unter ihrer Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing privatisierten Anteile der Berliner Wasserbetriebe zurückkaufen sowie die Gas- und Stromnetze rekommunalisieren zu wollen. Zudem soll der kommunale Wohnungsbestand auf 300.000 Wohneinheiten ausgebaut werden. Eine Privatisierung von Wohnungsbeständen lehnt die SPD neuerdings konsequent ab. Die Linke hingegen gibt sich in ihrem Programm „Das soziale Berlin“ visionärer. So spricht sie sich grundsätzlich für die öffentliche Kontrolle der Daseinsvorsorge aus und formuliert als Ziel sogar, den kommunalen Einfluss nicht nur sichern, sondern auch zurückgewinnen zu wollen. Dafür sollen „unmittelbare Beteiligungsformen“ ausprobiert werden, um eine „qualifizierte Bürgerkontrolle“ zu ermöglichen. Ähnlich wie die SPD will sich auch Die Linke für eine Rekommunalisierung der Wasserbetriebe und der Gas- und Stromnetze engagieren sowie ein kommunales Energieversorgungsunternehmen gründen. Sich selbst bescheinigt die Partei ein „kontinuierliches Eintreten für demokratische und transparente öffentliche Unternehmen – auch über den Horizont einer Legislaturperiode hinaus“. Bei so viel Begeisterung für die öffentliche Daseinsvorsorge fragt man sich, warum beide Parteien erst nach zwei Legislaturperioden und wenige Monate vor der Wahl auf solche Ideen kommen. Insbesondere bei der Partei Die Linke stellt sich die Frage, ob sie in den vergangenen Jahren wahrgenommen hat, dass sie an der Regierung beteiligt ist. In der Privatisierungsbilanz von knapp 10 Jahren Rot-Rot muten die neuartigen Absichtserklärungen jedenfalls wie eine Abrechnung mit der eigenen Politik an.

Massenhafter Wohnungsverkauf

Eines der größten Schurkenstücke bleibt wohl die Privatisierung der GSW, der Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft. So gab Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) im Mai 2004 deren Verkauf mit ca. 65.700 Wohnungen und Gewerbeeinheiten für eine Summe von 405 Millionen Euro bekannt. SPD und PDS feierten die Veräußerung als finanzpolitischen Erfolg. Im Bieterverfahren hatte sich ein Konsortium aus dem Whitehall-Fonds der Investmentbank Goldman Sachs und der Investmentgesellschaft Cerberus gegen andere Finanzinvestoren durchgesetzt. Der Senat wies darauf hin, dass sich das Konsortium verpflichtet habe, die sozial- und wohnungspolitischen Ziele der GSW weiterzuverfolgen. So sollte auch zukünftig preiswerter Wohnraum angeboten und auf Luxussanierungen verzichtet werden. Ebenso sollte das Bestands- und Quartiersmanagement „erhalten und intensiviert“ werden. Völlig unklar ist die Kontrolle über die Einhaltung der Verpflichtungen. Ob überhaupt Sanktionen vorgesehen sind, falls sich die Investoren nicht an die Vereinbarungen halten, blieb der Öffentlichkeit bisher verborgen. Zudem endet das Entsenderecht des Landes Berlin in den Aufsichtsrat der GSW im nächsten Jahr. Der Privatisierungsvertrag wird entgegen aller Beteuerungen zu mehr Transparenz nach wie vor geheim gehalten. Jedenfalls erklärte der Senat bereits 2004, wohin es mit der GSW gehen solle: „Sie wird mit Hilfe des immobilienwirtschaftlichen und finanziellen Know-hows der Erwerber zu einem leistungs- und wettbewerbsfähigen Betrieb weiterentwickelt, der über die Stadtgrenzen hinaus tätig werden und Partnerschaften eingehen soll.“ Übersetzt heißt das: Rendite machen, vor allem auf Kosten der Mieter/innen. Eine weitere Vereinbarung zwischen Senat und Investoren sah vor, dass letztere die GSW-Anteile mindestens 10 Jahre halten sollten. Allerdings ließen sich die Geschäftspartner ein Hintertürchen offen. Aus einem internen Argumentationspapier, das Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) für die Sitzung der SPD-Fraktion am 25. März 2010 anfertigte, geht hervor, dass nach § 9.1 des Privatisierungsvertrags „jede Verfügung über Geschäftsanteile bis 2014 der Zustimmung des Landes Berlin“ bedarf. Die Investoren können also ihre GSW-Anteile weiterveräußern, wenn sie eine Zustimmung des Landes Berlin haben. Am 4. Januar 2010 stellten sie einen Antrag auf Zustimmung zum Börsengang, im April 2010 beschloss das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD, Die Linke und FDP, die Zustimmung zu erteilen. Auch wenn sich der Start an der Börse verzögerte und erst im Frühjahr 2011 erfolgte, hat die rot-rote Privatisierungspolitik Tausende Wohnungen zu Spekulationsobjekten gemacht. Der SPD-Fraktionschef Michael Müller feierte 2004 die Privatisierung im Tagesspiegel als „politisches Projekt“. Dahingegen verwies der damalige wohnungspolitische Sprecher der PDS-Fraktion Michail Nelken ungewollt auf die Überflüssigkeit seiner Partei, die den Verkauf bedingungslos mitgetragen hatte: „Der Verkauf der GSW ist wohnungspolitisch nicht vernünftig. Er ist an sich nicht mal fiskalisch besonders schlau. Dies sieht die PDS auch heute noch so.“

Verzicht auf Steuerungsinstrumente

Beim Verkauf der Gewerbesiedlungsgesellschaft (GSG) hatte Rot-Rot ebenfalls kurzfristige finanzielle Erfolge im Blick. Bei der GSG handelt es sich um eine Gesellschaft, die 1965 vom Land Berlin, der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer (IHK) gegründet wurde. Ihr Ziel war die Entwicklung und Vermietung preiswerter Gewerbeflächen vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen. Zum Zeitpunkt ihres Verkaufs im Jahr 2007 verfügte die GSG über 750.000 qm Gewerbefläche. Zuvor hatte eine Tochtergesellschaft der damals noch zur Bankgesellschaft Berlin gehörenden Investitionsbank Berlin (IBB) die Anteile an der GSG sechs Jahre lang gehalten. Im Zuge der Umstrukturierung und des späteren Verkaufs der Bankgesellschaft (siehe unten) wurde die IBB zur eigenständigen Förderbank des Landes Berlin. Nach dem Bankenskandal im Jahr 2001 hatte die IBB mit einer schwachen Eigenkapitalbasis zu kämpfen, weshalb sie selbst die Veräußerung der GSG befürwortete. Auch Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) war für den Verkauf, und auf seine Vorlage hin einigte sich der Senat im März 2007 auf die Privatisierung. Vorausgegangen war ein koalitionsinterner Konflikt: Wolf hatte einen Verkauf schon für 2005 vorgesehen, die SPD machte ihm allerdings einen Strich durch die Rechnung. Auch kurz vor der Einigung im Senat sah die SPD noch grundsätzliche Fragen zur Verwendung des Verkaufserlöses ungeklärt. Schließlich einigten sich die Senatsparteien darauf, den Erlös von rund 308 Millionen Euro zwischen IBB und Landeshaushalt aufzuteilen. Als Käufer fand sich ein Konsortium aus der Luxemburger Orco Property Group und dem Morgan Stanley Real Estate Fund. Der Deutschland-Chef der Orco gab sogleich bekannt, dass er auf das eingesetzte Kapital eine Rendite von 6% erzielen wolle. Mit dem Verkauf der GSG brachte Rot-Rot das Land Berlin um ein stadtentwicklungspolitisches Steuerungsinstrument, um kurzfristig die IBB und den Landeshaushalt zu entlasten. Die Kritik wurde laut, dass mit der kurzsichtigen Privatisierung gerade die auf preiswerte Mieten angewiesenen Existenzgründer/innen und kleine Unternehmen, insbesondere aus der Kultur- und Medienwirtschaft sowie dem Kreativbereich, getroffen würden. Diese wischte Wolf mit dem Argument vom Tisch, dass es auch andere günstige – private – Anbieter gäbe.
Verkaufserlös statt sozialer Ausrichtung: Berliner Sparkasse

Der Verkauf der Landesbank mitsamt Sparkasse im Jahr 2007 wird heute von beiden Koalitionspartnern als Erfolg bewertet. Es sei mit dem Verkaufserlös von 4,6 Milliarden Euro gelungen, die von der Bankgesellschaft in den 90er Jahren aufgehäuften Immobilienfondsrisiken, die nach dem Bankenskandal vom Land „abgeschirmt“ wurden, zumindest bis jetzt auszugleichen. Der eigentlich werthaltige Teil des Bankkonzerns war die Berliner Sparkasse, weshalb Rot-Rot zur Erzielung eines möglichst hohen Verkaufspreises alles daransetzte, das bis dato Unmögliche möglich zu machen: Den Verkauf einer öffentlich-rechtlich organisierten Sparkasse an einen privaten Investor. Als Rechtfertigung gaben die Senatsparteien an, dass die EU-Kommission, die in der Abschirmung eine unzulässige Beihilfe sah, einen Verkauf der Anteile an der Berliner Landesbank inklusive Sparkasse forderte. Aus dem Auflagenbescheid der EU-Kommission vom 18. Februar 2004 geht solcherlei jedoch nicht hervor. Vielmehr verwies die Kommission in anderem Zusammenhang darauf, dass das Land Berlin in dem mit der Bankgesellschaft ausgehandelten Umstrukturierungsplan eine Veräußerung der Sparkasse vorgesehen hatte und die Kommission diesen Umstrukturierungsplan lediglich genehmigte. Jedenfalls gelang Rot-Rot im Verbund mit auf Privatisierung spezialisierten Rechtsberatern das Kunststück, eine öffentlich-rechtliche Sparkasse unter dem Dach einer Aktiengesellschaft zu erhalten und einen gemeinsamen Verkauf unter anderem an private Investoren zu ermöglichen. Deshalb wurde im Jahr 2005 ein neuartiges Sparkassengesetz geschaffen, das bundesweit als Beispiel für Sparkassenprivatisierungen gesehen werden kann. Dessen unsoziale Ausrichtung wurde ausgerechnet vom Landesvorsitzenden der Partei Die Linke, Klaus Lederer, immer wieder verteidigt. Sein Argument: Gesetzliche Vorgaben zur Gewinnverwendung oder zur Führung eines Girokontos auch für Arme würden nicht dem EU-Recht entsprechen, da das Verkaufsverfahren dann nicht mehr diskriminierungsfrei sei. Diskriminierungsfrei bedeutet, dass kein möglicher Investor durch Hürden oder Bedingungen begünstigt oder von einem Gebot abgehalten werden darf. Man hätte deshalb, so die Schlussfolgerung, das Sparkassengesetz nicht auf einen öffentlich-rechtlichen Bieter zuschneiden können. Auf Anfrage teilte die EU-Kommission allerdings mit, dass es „keinen eindeutig abgegrenzten Begriff von Diskriminierungsfreiheit“ gebe, die von Lederer genannten Bedingungen also so gar nicht gegeben waren. Dass schließlich im Sommer 2007 der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Landesbank samt Sparkasse kaufte, verbucht Die Linke in heutigen Stellungnahmen seltsamerweise als ihren Erfolg – was gar nicht sein kann, denn dann wäre der Verkauf ja nicht diskriminierungsfrei abgelaufen. Das Resultat des Sparkassenverkaufs unterscheidet sich aufgrund der Ausrichtung des Sparkassengesetzes jedenfalls nicht wesentlich von dem, das bei einem Verkauf an einen privaten Investor herausgekommen wäre. Denn schließlich muss sich die Investition für jeden Investor rechnen, ob nun Privatbank oder DSGV. Der Senat hatte letztendlich sein Ziel erreicht: Mit einem möglichst investorenfreundlichen Sparkassengesetz wurden zahlungswillige Private angelockt und am Ende konnte er sich darüber freuen, dass der DSGV am tiefsten in die Tasche griff, um eine Privatisierung der Sparkasse zu verhindern.

Stiller Ausverkauf

Weniger öffentlichkeitswirksam, aber nicht unbedeutender, schreitet seit zehn Jahren der stille Ausverkauf öffentlicher Liegenschaften voran. Hierfür bedient sich Rot-Rot des Liegenschaftsfonds, bei dem es sich eigentlich um ein Überbleibsel der Schulden-Verschiebe-Politik von Annette Fugmann-Heesing handelt. Unter ihrem Nachfolger Peter Kurth (CDU) wurde dessen Konzept dergestalt geändert, dass der Fonds angeblich nicht mehr benötigte Grundstücke des Landes entsprechend verwertet. Seit 2001 verfolgt er das Ziel, „die landeseigenen Immobilien einerseits den Marktanforderungen anzupassen und andererseits gewinnbringend zu veräußern“, wie es in einer Broschüre zum 10-jährigen Bestehen heißt. Nach eigenen Angaben hat der Liegenschaftsfonds seit 2001 5.500 Immobilien verkauft und damit über 2 Milliarden Euro eingenommen. Kritiker/innen werfen dem Liegenschaftsfonds vor, einer reinen Verwertungslogik zu folgen und an einer nachhaltigen Stadtentwicklung kein Interesse zu haben.

Politik als Verwaltung von Kostenstellen

Trotz aller gegenteiligen Bekenntnisse vorgeblich linker Parteien bleibt die Erkenntnis, dass es in Berlin keinen Unterschied macht, wer gerade regiert: Die unpolitische Logik, weder auf Nachhaltigkeit noch auf wirtschafts- und sozialpolitische Steuerung zu setzen und Politik als Verwaltung von Kostenstellen zu begreifen, ist bislang in allen Parteien tief verwurzelt.

Benedict Ugarte Chacón

Erschienen im MieterEcho 349.

Hansaviertel: Moderne vor dem Todesstoß?

Ostprinzessin, 8. August 2011

Das Konsistorialgebäude, ein Y-förmiges, silbergraues Hochhaus mit Soft-Edge-Fenstern, soll im Herbst abgerissen werden. Zuletzt hatte es Pläne gegeben, das ehemalige Verwaltungsgebäude der Evangelischen Kirche, das zwischen 1968 und 1971 im heute weltweit gerühmten Hansaviertel errichtet wurde, mit Eigentumswohnungen auszubauen und ihm dabei eine Putzfassade zu verpassen. Zumindest dies wird dem Schmuckstück mit der einzigartigen Aluminium-Fassade nun wohl erspart bleiben.

Das Evangelische Konsistorium an der Bachstraße in Berlin-Tiergarten gilt als herausragendes Beispiel einer ganzen Architekturepoche, deren Zeugnisse akut gefährdet sind, da ihre Denkmalwürdigkeit von vielen Verantwortlichen noch immer nicht erkannt wird. So erscheint es kaum verwunderlich, dass auch Mittes Baustadtrat Ephraim Gothe (SPD) sich diesbezüglich wieder einmal von seiner schlechtesten Seite zeigt und das Denkmal der späten Moderne zum Abriss empfiehlt. Damit aber bewegt er sich ganz und gar auf der Linie des Berliner Senats, der kaum eine Gelegenheit auslässt, der in den 50ern, 60ern und 70ern des vergangenen Jahrhunderts erschaffenen und in Betrieb genommenen Moderne den Gar auszumachen. Restauratorische Blockrand-Mentalität könnte somit einmal mehr über die Werte denk-(!) und denkmalwürdiger Moderne triumphieren. Freuen dürfte dies in erster Linie die Investoren, die damit die maximale Ausnutzung des Grundstücks erreichen.

Zu ihrer jeweiligen Entstehungszeit erzeugen Neubauten durchaus erheblichen Verdruss und Widerstand bei den Menschen, zumal dann, wenn mit ihrem Aufbau auch ein Abbau alter, lieb gewonnnener Bauten verbunden ist. Diesem Empfinden und der damit einhergehenden Opposition schließe ich mich grundsätzlich an. Hinzu kommt für mich folgender Gedanke: Seit vielen Jahren bereits leben wir in einer Zeit bzw. an einem Ort, an dem Neubauten nicht mehr benötigt werden und daher auch nicht mehr mit der vermeintlichen Vernunft des reellen Wachstums begründbar sind. Stagnation bzw. der Rückgang der Bevölkerung bei gleichzeitigem Leerstand zahlloser Gebäude aller Epochen seit der Gründerzeit sollte uns alle zu einem Innehalten mahnen. Der (andernorts) durchaus bereits wertgeschätzten Moderne der 50er, 60er und 70er sowie der ihr folgenden Zeit der frühen 80er mögen wir unser Herz schenken (!) – und unsere Macht spielen lassen -, solang sie noch nicht vollständig dem Effizienzdenken heutiger Zeit anheimgefallen ist, denn sonst wird sie uns und Künftigen allenfalls in der (verblassenden) Erinnerung erhalten bleiben.

Ostprinzessin

„Architekten für Architekten“ hat eine Petition gegen den Abriss des Konsistorialgebäudes initiiert: Hier unterzeichnen! „Die Nachkriegsmoderne benötigt dringend Fürsprecher, sonst ist sie in ein paar Jahren verschwunden.“

Offener Brief an:

Hilfswerk-Siedlung GmbH
Evangelisches Wohnungsunternehmen in Berlin
Herrn Jörn von der Lieth, Geschäftsführer
Tollensestraße 34
14167 Berlin

Berlin, 29. Juli 2011

Abrissmoratorium für das ehemalige Konsistorium der Berliner
Architekten Georg Heinrichs und Hans-Christian Müller

Sehr geehrter Herr von der Lieth,

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ist Mehrheitsgesellschafter der Hilfswerk-Siedlung GmbH (HWS), der die Liegenschaft des ehemaligen Konsistoriums, zentral gelegen an der Bach- Ecke Altonaer Strasse am nördlichen Rand des Hansaviertels gehört.

Damit ist die Landeskirche zumindest “moralisch” und ihr Tochterunternehmen HWS in vollem Umfang verantwortlich für den geplanten Abriss des ehemaligen Konsistoriums, 1968-71 entworfen und erbaut durch die Berliner Architekten Georg Heinrichs und Hans-Christian Müller.

Das Gebäude mit seiner charakteristischen Aluminiumfassade und dem originellen Y-förmigen Grundriss stellt ein baukulturelles Zeugnis seiner Zeit dar. Es ist von hohem städtebaulichen und architektonischen Wert und damit von überregionaler Bedeutung für die Stadt Berlin.

Der Projektvorschlag der HWS sieht für dieses Grundstück eine 5 bis 6-geschossige Blockrandschließung mit einer teilweisen Öffnung zum Schleswiger Ufer / zur Spree, sowie eine Nutzungsmischung von Gewerbe und einem hohen Anteil an „Single-Wohnungen“ vor. Dies entspricht billigen Investoreninteressen auf dem Berliner Immobilienmarkt.

Die Pläne der HWS, das ehemalige Konsistorium sinnlos abzureißen und durch eine massiv wirkende Blockrandbebauung zu ersetzen, stößt auf heftige Proteste von Fachleuten (z.B. Rat für Stadtentwicklung Berlin, Phase 1 Architekturbüro etc.), der Anlieger (z.B. Akademie der Künste, Apotheke im Hansaviertel etc.), der BVV Mitte und des Bürgervereins Hansaviertel e.V.. Letzterer engagiert sich seit seiner Gründung 2004 in einer Initiative zur Förderung der Berliner Bauten der Nachkriegsmoderne.

Wir sind der Auffassung, dass das ehemalige Konsistorium in ökonomisch vertretbarer Weise saniert und einer neuen Nutzung – z.B. Studentenwohnungen – zugeführt werden könnte. Zumal man zur Einhaltung der heute geltenden Energieeinsparverordnung sowieso die mängelbehaftete Aluminiumfassade abnehmen müsste und den originalen “Look” mit gedämmten Sandwich-Aluminium-Paneelen vor den völlig intakten Betonkern hängen könnte. Ein zusätzliches Treppenhaus und noch ein paar Kleinigkeiten und das schöne Baukulturdenkmal wäre wieder voll funktionsfähig!

Wir plädieren deshalb für ein Abrissmoratorium, um Zeit für kreative Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Architekten für Architekten (AfA)

Fragend schreiten sie voran

Der Böse Wolf, 23. Juli 2011

Berliner Wassertisch betreibt Aufklärung über Teilprivatisierung der Wasserbetriebe unbeirrt weiter

Es hat den trockenen Charme von Uni-Seminaren, wenn die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch zu ihren öffentlichen »Klärwerk-Sitzungen« einlädt, um die Vorgänge um die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe minutiös aufzurollen. Diese waren 1999 zu 49,9 Prozent an die privaten Investoren RWE und Vivendi (heute Veolia) für 1,7 Milliarden Euro verkauft worden. Grundlage der Teilprivatisierung ist ein jahrelang geheimgehaltenes Vertragswerk zwischen dem Land Berlin und den Privaten, dessen Offenlegung der Wassertisch mit dem Volksentscheid am 13. Februar dieses Jahres erzwungen hatte. Die Arbeitsgruppe »Klärwerk« prüft die Verträge nun Paragraph für Paragraph. Dabei legt sie Wert darauf, sich die relevanten Kenntnisse in Gruppenarbeit anzueignen und so zu vermitteln, daß auch »Normalbürger« sie nachvollziehen können. Diese basisdemokratisch orientierte Arbeitsweise tut dem Niveau keinen Abbruch und unterscheidet sich deutlich vom elitären Gehabe, welches echte oder vermeintliche Spezialisten oft an den Tag legen.

Thema der Sitzung am Dienstagabend war die verdeckte Kreditaufnahme durch das Land Berlin im Zuge der Teilprivatisierung. Dies klingt komplex – und ist es auch. Den beiden Referentinnen, der Wassertisch-Sprecherin Ulrike Kölver und der ehemaligen SPD-Abgeordneten Gerlinde Schermer, die seinerzeit vehement gegen die Teilprivatisierung gekämpft hatte, gelang es jedoch, eine Schneise ins Dickicht aus Verträgen, Investmentmethoden und Verfassungsgerichtsurteilen zu schlagen. Der Wassertisch geht nach seiner Analyse von Folgendem aus: Im Paragraph 23 des Teilprivatisierungsvertrags ist eine »Gewinngarantie« für die Privaten festgehalten. Wenn die vereinbarte Rendite nicht allein mit den Einnahmen aus Wasserentgelten erzielt werden kann, verpflichtet sich das Land Berlin, entweder auf seinen Gewinn zu verzichten oder aus seinem Haushalt für die Gewinne der Privaten aufzukommen. Das Gleiche gilt, sollten Gesetzesänderungen oder Verfassungsgerichtsurteile Änderungen im Vertrag bedingen, die den Gewinn der Privaten schmälern könnten. Somit bleibt für die Investoren so gut wie kein unternehmerisches Risiko. Mit dem vorgefertigten Vertrag, der diesen Passus bereits enthielt, gingen die Privaten auf Kreditsuche. Denn, so Schermer in ihrem Vortrag, es sei gängige Methode, bei solcherlei Investments wenig Eigenkapital und viel günstig finanziertes Fremdkapital einzusetzen. Und für diese günstige Finanzierung war besagter Vertragspassus Gold wert. Die Privaten wandten sich an die Bayerische Landesbank (BayernLB) und erhielten dort einen Kredit zu Kommunalkreditkonditionen, was normalerweise der öffentlichen Hand vorbehalten ist. Im Fall der Berliner Wasserbetriebe sah die BayernLB die Haftung des Landes als Sicherheit an und gewährte den günstigen Kredit.

Der CDU-SPD-Senat, der die Teilprivatisierung in den 90er Jahren einfädelte, hatte dies damit begründet, daß so weitere staatliche Kreditaufnahmen und eine Verschuldung des Landes vermieden werden könnten. Da die Haftung des Landes aber aus dem Vertrag deutlich hervorgeht, handelt es sich nach Auffassung des Wassertischs um eine verdeckte öffentliche Kreditaufnahme: Das Land kommt im Zweifelsfall für die Rendite der Privaten auf, mit der sie u.a. ihre Kredite tilgen mit denen sie 1999 den Kaufpreis finanzierten. Berlin zahlt also, zumindest theoretisch, den seinerzeit erzielten Verkaufserlös über diesen Umweg ab. Dies ist eigentlich verboten. Deshalb folgert der Wassertisch, daß das Berliner Landesverfassungsgericht erneut in dieser Sache angerufen werden müßte. Dieses hatte 1999 nach einer Normenkontrollklage der Oppositionsparteien Grüne und PDS zwar befunden, daß hier keine verdeckte staatliche Kreditaufnahme vorläge, da ja die Berliner per Wasserrechnung die Auslagen der Privaten begleichen. Der damals noch geheime Vertrag lag dem Gericht aber nicht vor, so daß es über die Haftung des Landes für mögliche Renditeausfälle der Privaten nicht befinden konnte. Da diese und weitere Aspekte noch nicht geklärt sind, fordert der Wassertisch die unabhängige juristische Prüfung und letztlich die Anfechtung des Vertragswerks bei gleichzeitigem Stopp der Verhandlungen des Senats mit RWE über einen möglichen Rückkauf der verscherbelten Anteile.

Benedict Ugarte Chacón

(erschienen in junge Welt, 21.07.2011)

Luftschlösser versenken!

Der Böse Wolf, 11. Juli 2011

Die Freunde vordemokratischer Restauration hatten jüngst wieder einen Grund, die Korken knallen zu lassen: Der Haushaltsausschuss des Bundestages fand sich mit den – bestimmt nicht zum ersten Mal – gestiegenen Baukosten für die Wiedererrichtung des Berliner Stadtschlosses ab und genehmigte mal eben die Erhöhung der Kostenobergrenze von 552 auf 590 Millionen Euro. Somit sollen nun der Bund mit 478 Millionen Euro und das Land Berlin mit 32 Millionen Euro für den Schlossbau aufkommen. Der fehlende Betrag von 80 Millionen Euro soll durch private Spenden aufgebracht werden, die wiederum für den Nachbau der „historischen“ Fassade, eine Kuppel und drei Innenportale verwendet werden sollen.

Es gibt zwar nach wie vor Zweifel, ob diese Summe eingesammelt werden kann und ob sie dann auch wirklich ausreicht – aber wenn es um repräsentative Protzbauten geht, vergisst die politische Klasse schnell ihre sonstigen Litaneien von Sparzwängen und leeren Kassen. So sagte jüngst Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD), seines Zeichens Mitglied im Stiftungsrat der „Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum“ in der TAZ, dass zwar so viele Spenden wie möglich gesammelt werden müssten, sollten diese aber nicht ausreichen, sei „notfalls“ der Staat gefragt, die fehlenden Summen auszugleichen. Immerhin, so Thierse an anderer Stelle, handle es sich bei dem Stadtschloss um „das größte Kulturprojekt“ in der Geschichte der Bundesrepublik.

Die wirklichen Hauptfunktionen dieses „Kulturprojektes“ sind allerdings schnell benannt: Bei der im April 2013 geplanten Grundsteinlegung sowie der Mitte 2019 geplanten Eröffnung können sich Politiker filmen lassen, wie sie ein schwarz-rot-goldenes Bändel durchschneiden und dabei historisierend-staatstragend daherplappern. Weiterhin bietet das Schloss künftigen Berlin-Touristen ein Fotomotiv mehr und Schulklassen auf Jahresfahrt eine zusätzliche Stätte zum gelangweilten Lauschen der Ausführungen ihres Gemeinschaftskundelehrers. Und weil das Bauprojekt nun mal in Berlin steht, wird das passieren, was in Berlin immer passiert: Termine verzögern sich, die Baukosten steigen „völlig unerwartet“ und die Steuerzahler kommen schließlich für so gut wie alles auf. Wenn sie Glück haben, gibt es irgendwann später noch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Kostensteigerungen und zur Verwendung von Spendengeldern. Dies ist zumindest naheliegend, betrachtet man sich das bisherige Wirken des „Fördervereins Berliner Schloß“, dessen Geschäftsgebaren immer wieder kritisiert wird.

Wenigstens wird die Bevölkerung nicht wie im Mittelalter mit Zwangsabgaben für den Bau von Herrschaftsrepräsentanzen drangsaliert, sondern ganz demokratisch vor die Wahl gestellt: Entweder mit Spenden oder mit Steuern alles zu finanzieren. Und wenn dann für die Jugendhilfe in Neukölln oder eine vernünftige Ausstattung von Kitas und Schulen kein Geld mehr da ist, kann sich wenigstens mit den Politikern und den Abendschau-Moderatoren über eine neue Berlin-Marketing-Attraktion gefreut werden. Andererseits aber könnte sich die heutige Bevölkerung auch ein Beispiel an den spätmittelalterlichen Berlinern nehmen. Als ihnen das Treiben des Kurfürsten Friedrich II. zu bunt wurde und er ihnen auch noch ein Gelände am Spreeufer des damaligen Cölln (heute Mitte) abknöpfte, um darauf sein Schloss zu bauen, besetzten sie 1448 kurzerhand das Berliner Rathaus und setzten den Bauplatz für das Schloss unter Wasser. Etwas weniger Thierse und etwas mehr Berliner Unwille – das wäre mal was.

Benedict Ugarte Chacón

Warum das rot-rote Wohnraumgesetz falsch ist

Sozialmieter, 23. Juni 2011

Mit der für heute angekündigten Verabschiedung des Wohnraumgesetzes Berlin (WoGBln) schlägt sich die rot-rote Koalition endgültig auf die Seite von findigen Immobilienspekulanten, die auf Kosten
von Mieterinnen und Mietern sowie zu Lasten des Landeshaushalts Sozialwohnungen zweckentfremden und exorbitante Renditen erwirtschaften.

Derzeit verlieren tausende Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen und meist auch ihr persönliches Lebensumfeld, da sie nicht im Stande sind, für Kostenpositionen zu bezahlen, die es überhaupt nicht mehr gibt. Immobilienspekulanten erwerben Sozialwohnungen für einen Bruchteil der ursprünglichen Kosten, geben die mit dem Erwerbsvorgang einhergehende Verringerung der Kostenlast jedoch nicht an die Mieterschaft weiter. Wie der Senat einräumt (vgl. TDS 16/15029), werden auf diese Weise Renditen von mehr als 50% erwirtschaftet.

Dieses „zivilrechtlich bedenklich erscheinende“ Geschäftsmodell – so die Bewertung des Berliner Wissenschaftsbundes – bleibt nach dem Willen der rot-roten Koalition vollkommen unangetastet. Sollten die Gerichte nicht einschreiten, würde die „Mieterabzocke“ somit die nächsten 30 Jahre lang weitergehen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierungsfraktionen ein derartig die Allgemeinheit schädigendes Verhalten decken.

Trotz deutlich steigender Mietpreise und obwohl das Problem der Gentrifizierung tagtäglich an Bedeutung gewinnt, werden mit dem Gesetz teuer erkaufte Belegungsrechte des Landes aufgegeben, die dringend benötigt würden, um einem weiteren Auseinaderdriften Berlins entgegenzuwirken.

Die in das Gesetz aufgenommene Härtefallregelung (Mietausgleich) hat sich aufgrund der Erfahrungen mit dem Fanny-Hensel-Kiez als ungeeignet erwiesen. Was nützt es, wenn die Mieterhöhung (für eine begrenzte Zeit) nur bis zum Mietspiegelwert abgefedert wird, die eingeforderte Miete aber doppelt oder dreimal so hoch ist?

Das Gesetz bringt aus Sicht der Mieterinnen und Mieter lediglich eine einzige, viel zu teuer erkaufte Verbesserung: Anstatt wie bisher in nur zehn Wochen mit dem Umzug fertig sein zu müssen, können sich die Betroffenen für das Kofferpacken jetzt sechs Monate Zeit lassen.

Berliner Bündnis Sozialmieter
sozialmieter.de

Privatisierungslobby schlägt zurück

Der Böse Wolf, 23. Juni 2011

Mit einem Gutachten versucht die IHK gegen eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe Stimmung zu machen.

Nach dem von der Bürgerinitiative Berliner Wassertisch initiierten Volksentscheid zur Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe von 1999 setzte nicht nur die Politik die Themen Transparenz und Rekommunalisierung auf die Tagesordnung. Auch auf Unternehmensseite reagiert man verunsichert ob des deutlichen Misstrauensvotums der Bürger gegen die undurchsichtige Privatisierungspolitik der letzten Jahre. Während man sich bei den privaten Anteilseignern RWE und Veolia bislang elegant zurückhält und mit dem Senat in den bewährten Hinterzimmern verhandelt, bläst die IHK umso lauter ins privatisierungsfreundliche Horn. Mit einigem Tamtam präsentierte sie Ende März ein Gutachten, das belegen soll, dass die Berliner Wasserpreise bei einem schlichten Rückkauf der bislang noch privaten Anteile nur marginal sinken würden.

Im Vorwort der Studie heißt es, dass man angesichts des erfolgreichen Volksentscheids nun „einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion“ liefern wolle. Doch was sich den Mantel der vermeintlichen Sachlichkeit umhängt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als klar politisch motiviert. Dies wird schon im zweiten Absatz der Studie klar. Methodisch unsauber vermengen die Autoren die von vielen Akteuren geführte Diskussion um die zu hohen Wasserpreise mit dem Ansinnen des Wassertischs, die Wasserbetriebe rekommunalisieren zu wollen. Dabei unterstellen sie, dass der Wassertisch sich allein auf Grund der Wasserpreise für eine Rekommunalisierung einsetze. Diese Auffassung ist allerdings sträflich verkürzt, da es der Initiative um grundsätzliche Fragen zu Wasser und dessen Verteilung geht und nicht einfach nur um ein paar Cent Wasserpreis. Aber indem die Autoren diesen verkürzten Zusammenhang herstellen, legitimieren sie ihr methodisches Vorgehen. Sie referieren ein paar Rechenmodelle, die belegen sollen, dass ein einfacher Anteilsrückkauf sich nicht dergestalt „rechnet“, dass die Wasserpreise hinterher spürbar sinken. Das ist zwar vom Grundsatz her richtig – verfehlt aber das Thema Rekommunalisierung. Zumindest der Wassertisch will ja nicht einfach einen Rückkauf, sondern eine radikale Umstrukturierung der gesamten Wasserbetriebe. Strukturelle Transparenz und die Abschaffung der Gewinngarantien für die privaten Anteilseigner, die in den Teilprivatisierungsverträgen festgehalten sind, würden dazu beitragen. Hier jedoch halten sich die IHK-Autoren zurück, was allerdings der fast typisch unpolitisch-technokratischen Ausrichtung von Mainstream-Wirtschaftswissenschaftlern geschuldet ist.

Der bescheidene Ertrag der Studie ist schnell dargestellt: Würde das Land für angenommene 2,25 Milliarden Euro sämtliche Anteile an den Wasserbetrieben zurückkaufen, ergäbe sich bedingt durch die anfallenden Zins- und Tilgungszahlungen sowie Steuerausfälle ein Nettoeffekt pro Einwohner von lediglich 1,19 Euro pro Jahr. Sollten die Wasserpreise spürbar gesenkt werden, so könnte das Land auf das Grundwasserentnahmeentgelt verzichten oder seine eigene Gewinnentnahme reduzieren. Und wenn das nicht reiche, könnte man auch bei den Privaten anfragen, ob sie auf Gewinne verzichten würden, was für die Autoren seltsamerweise eine „realistische Option“ darstellt und die Frage aufwirft, wie viel Wirtschaftswissenschaftler eigentlich vom Kapitalismus verstehen. Das Ergebnis der Studie ist dann auch die wenig überraschende Erkenntnis, dass ein einfacher Rückkauf nicht zu spürbaren Preissenkungen führen würde, weswegen das für die privaten Investoren sehr einträgliche Modell der Berliner Wasserbetriebe am besten gar nicht mehr hinterfragt werden sollte: „Vor diesem Hintergrund fordert die IHK die Berliner Politik auf, die Debatte um eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe zu beenden.“

Der Berliner Wassertisch bewertete die Studie richtigerweise als „Gefälligkeitsgutachten im Interesse der IHK-Mitglieder RWE und Veolia sowie den einseitig auf Unternehmensinteressen ausgerichteten Parteien CDU und FDP“. Doch so lange die Gegner der Teilprivatisierung selbst keine tiefer gehenden Konzepte zu einer Rekommunalisierung vorlegen, ist es für Senat und Private ein leichtes Spiel, ständig auf vermeintliche Sachzwänge zu verweisen. Hier ist der Wassertisch gefragt – mehr denn je.

Benedict Ugarte Chacón

Erschienen in: motz – berliner straßenmagazin, ausgabe 12/11

Berliner Linke: Angst vor der Zivilgesellschaft

ABRISSBERLIN, 19. Juni 2011

Gemeinsame Erklärung von 10 stadtpolitischen Initiativen

Berlin, 19. Juni 2011

In einer Zeit, in der landauf, landab über Partizipation, „Wutbürger“ und die Abkehr von der Privatisierungsideologie der letzten Jahre debattiert wird, versucht nun auch die Berliner Linkspartei spät aber immerhin auf den fahrenden Zug aufzuspringen. Am 20. Juni organisiert sie hierzu eine Veranstaltung unter dem Titel „Gemeinwohl statt Rendite“ und stellt in der Ankündigung dazu fest: „Nach mehreren Jahrzehnten der Privatisierung kommunaler Unternehmen und Dienstleistungen ist in den letzten Jahren eine Wiederentdeckung öffentlicher Unternehmen festzustellen.“

Hierzu ist anzumerken: Wenn in den letzten Jahren in Berlin Privatisierungen kritisiert wurden, dann keinesfalls von der Partei DIE LINKE. Vielmehr beteiligte sie sich aktiv an dem von den Vorgängerregierungen begonnenen Ausverkauf öffentlicher Güter: Ob die Privatisierung der GSW oder der investorenfreundliche Sparkassenverkauf, ob kleinteilige Immobiliengeschäfte über den Liegenschaftsfonds oder die großflächige Betonierung der Spreeufer – die Berliner Linkspartei war sich in den letzten Jahren für wirklich nichts zu schade.

So kann es nicht verwundern, dass zu der von ihr nun angekündigten „privatisierungskritischen“ Veranstaltung keine einzige hierzu aktive stadtpolitische Initiative eingeladen wurde. Dies passt allerdings in das bisherige Verhaltensmuster der Berliner Linken. Ob bei Bankenskandal, Mietenpolitik, Mediaspree oder Wasserbetrieben – DIE LINKE sah in zivilgesellschaftlichen Initiativen stets nur Gegner und Störenfriede am Werk. Besonders peinlich: Sich erst nach zivilgesellschaftlichen Erfolgen, wie dem Wasservolksentscheid, als vorgebliche Verbündete zu präsentieren.  Dass sie von ihrer staatstragenden Samtpfötigkeit bis heute nicht abgewichen ist, zeugt davon, dass sie in 10 Jahren Regierungszeit nichts, aber auch gar nichts dazugelernt hat.

Unterzeichner:

Berliner Wassertisch
Attac Berlin
Initiative Berliner Bankenskandal
Berliner Mietergemeinschaft
Netzwerk ABRISSBERLIN
Frauen für den Frieden
Initiative Zukunft Bethanien (IZB)
Kampagne gegen Zwangsumzüge
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)
Steigende Mieten Stoppen!

Rot-Rot taucht ab

Der Böse Wolf, 13. Juni 2011

Nach dem Volksentscheid müsste eine Debatte um die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe vorangetrieben werden – doch die Landesregierung schweigt.

Als der Berliner Wassertisch 2007 mit der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren zur Offenlegung der geheimen Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe begann, war das Thema Rekommunalisierung noch etwas für randständige Diskurse. Die Wasserbetriebe waren 1999 zu 49,9% an die privaten Unternehmen RWE und Vivendi (heute Veolia) verkauft worden. Das Vertragswerk enthält eine Renditegarantie für die Privaten. Von 2004 bis 2010 stiegen die Wasserpreise um über 30%. Zwar beteuerten SPD und Die Linke immer wieder, gegen Privatisierungen zu sein, unternahmen aber keine ernsthaften Anstrengungen, die Teilprivatisierung rückgängig zu machen. Jetzt steht eine Debatte über die Zukunft der Wasserbetriebe an, doch Rot-Rot hat offenbar nichts beizutragen.

Das über 666.000 Stimmen starke Votum des Volksentscheids zeigt, dass viele Berliner/innen dem Senat nicht über den Weg trauen, was die Verträge zu den Wasserbetrieben betrifft. Und das Misstrauen ist berechtigt. Denn man muss die Regierungsparteien vehement daran erinnern, dass sie bereits vor fünf Jahren hehre Versprechungen machten, wie mit den Wasserbetrieben umzugehen sei. Im Wahlprogramm der SPD heißt es: „Vielmehr prüfen wir Möglichkeiten, die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe rückgängig zu machen.“ Und Die Linke versprach „nach strategischen Varianten für eine Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe“ suchen zu wollen. Geschehen ist seither nichts dergleichen, und entsprechend widerwillig ließen sich beide Parteien erst in jüngster Zeit überhaupt auf eine Diskussion über die Wasserbetriebe ein. Erst als der Erfolg des Volksbegehrens absehbar war und der Volksentscheid bevorstand, kam Bewegung in die Szenerie. In diesem Zusammenhang ist die Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes zu sehen, die zwar erst auf Druck des Wassertischs zustande kam, heute aber als Beweis für seine Fortschrittlichkeit vom rot-roten Senat angeführt wird. Beide Parteien unternahmen vorher nicht die Spur einer Anstrengung, das bis zum Volksentscheid geheime Vertragswerk anzugehen. Vielmehr betonten sie gebetsmühlenartig die schwerwiegenden Folgen einer Offenlegung. Die Unternehmen würden das Land verklagen, und überhaupt sei ein Vertrag nun mal ein Vertrag – daran müsse man sich halten. Als sich dann der Erfolg des Volksentscheids abzeichnete, war das alles plötzlich kein Problem mehr, und der Senat veröffentlichte die Verträge im Internet. Gerade weil sich Rot-Rot jahrelang gegen die Offenlegung sträubte und erst unter dem Druck nachgab, ist den neuen Rekommunalisierungsversprechungen mit Skepsis zu begegnen. Die im Hinterzimmer erfolgten, aber pressetauglich ausgeschlachteten Verhandlungen des Senats mit RWE über den Anteilsrückkauf sind aus diesem Grund eher als Wahlkampfgetöse abzutun. Denn einerseits verteidigt der Senat Geheimverhandlungen als „übliches Vorgehen“, andererseits posaunte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) die angebliche Forderung von RWE über 800 Millionen Euro in die Welt. Diese Summe sei Berlin allerdings nicht bereit zu zahlen. Über dieses dürftige Ergebnis ist die Koalition bislang nicht hinausgekommen.

Rekommunalisierung ist mehr als Rückkauf

Wenn Rekommunalisierung nicht als bloßer Rückkauf verstanden werden soll, sondern als Gelegenheit, ein möglichst transparentes und bürgerfreundliches öffentliches Unternehmen zu schaffen, wäre ernsthaft über die Struktur eines solchen Unternehmens nachzudenken. Eine dementsprechende öffentliche Debatte anzustoßen, sollte man von vorgeblich linken Parteien erwarten können. Doch ist bisher nichts von den 2006 versprochenen Prüfungen und „strategischen Varianten“ zu vernehmen. Ähnlich wie bei der Frage nach der Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge sind es auch hier wieder zivilgesellschaftliche Akteure, die Vorstellungen und Vorschläge präsentieren.

In Berlin ist es die Bürgerinitiative Wassertisch, die bislang am intensivsten über Alternativen zum Status quo diskutiert. Schon 2006 forderte der Wassertisch von der SPD und der Partei Die Linke, eine unabhängige Prüfung der Teilprivatisierungsverträge zu veranlassen sowie selbige im Internet zu veröffentlichen. Zudem mahnte er eine öffentliche Diskussion über verschiedene Varianten einer Rekommunalisierung an und sprach sich für eine „direktdemokratische Bürgerkontrolle der Wasserbetriebe“ aus. Rainer Heinrich, einer der Gründer des Wassertisches und Kenner der Berliner Wasserwirtschaft, erarbeitete bereits vor Jahren einen detaillierten Forderungskatalog. So sollen die Wasserbetriebe nach einer Rekommunalisierung keine Gewinne mehr ausschütten, um damit Löcher des Landeshaushalts zu stopfen. Vielmehr sollen die Wasser- und Abwassergebühren künftig nur noch zweckgebunden für wasserwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Zudem regte Heinrich an, Bürger/innen als Ombudsfrauen und -männer in die Gremien des Unternehmens einzubinden. In einem Tagungsbeitrag analysierte Heinrich unlängst den Teilprivatisierungsprozess und wies dabei auf zahlreiche Ungereimtheiten hin. So sei davon auszugehen, dass schon das Bieterverfahren fehlerhaft durchgeführt wurde und zahlreiche Interessenkollisionen und „korruptive Vorgänge“ auszumachen seien. Hinzu kommt für Heinrich, dass durch die Holdingkonstruktion des Unternehmens die notwendige demokratische Legitimation nicht gegeben sei. Diese sei aber unabdingbar, wenn, wie im Fall der Wasserbetriebe, staatliche Pflichtaufgaben übernommen werden. Aus diesen Gründen sieht Heinrich die Teilprivatisierungsverträge als ungültig an. Würde dies festgestellt, liefe es auf eine Rückabwicklung der Teilprivatisierung hinaus – ein wirklich alternatives Szenario zu einem Rückkauf der privaten Anteile. Dorothea Härlin, ebenfalls eine Gründerin des Wassertischs, fordert für die zukünftigen Wasserbetriebe eine starke demokratische Kontrolle, Transparenz und Partizipation. Der Senat müsse von einem rein betriebswirtschaftlichen Denken Abstand nehmen, weswegen die Frage der Rekommunalisierung nicht allein auf den Rückkaufpreis verkürzt werden dürfe. Für die künftigen Wasserbetriebe müssten Strukturen geschaffen werden, die eine Mitgestaltung der Wasserwirtschaft durch die Bürger/innen möglich machen.

Partizipativer Eigenbetrieb

Dass solche Vorstellungen nicht einfach als utopisch abgetan werden können, belegt die wissenschaftliche Fachdiskussion zur Gestaltung rekommunalisierter Betriebe. Carsten Herzberg von der Goethe-Universität Frankfurt am Main veröffentlichte vor einiger Zeit gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern ein Konzept für einen partizipativen Eigenbetrieb. Ein solcher Betrieb sei als Alternative zu Unternehmen zu sehen, die sich zwar im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, aber in einer privaten Rechtsform wie einer AG oder einer GmbH organisiert sind. Für die Nutzer/-innen ergäben sich nach diesem Konzept umfangreiche Möglichkeiten der Mitbestimmung. So wäre es möglich, ihnen vollen Einblick in die Preiskalkulation zu geben. Bei strategischen Entscheidungen könnten sie per Votum mitbestimmen. Die Geschäftsführung würde über einen „Runden Werkstisch“, der sich aus Beschäftigten, Vertreter/innen der öffentlichen Hand, Nutzer/innen und gesellschaftlichen Gruppen aus dem Sozial-, Umweltschutz- oder Verbraucherschutzbereich zusammensetzt, wirtschaftlich kontrolliert.

Vorbild Paris

Den Beweis, dass mit etwas Mut und Kreativität ein öffentliches Unternehmen derartig strukturiert werden kann, liefert die Stadt Paris. Der Stadtrat beschloss Ende 2009 mit den Stimmen von Sozialisten, Grünen und Kommunisten, die Konzession für die privaten Betreiber Suez und Veolia nicht zu erneuern. Die Pariser Wasserversorgung liegt seit dem 1. Januar 2010 nach 25 Jahren wieder in öffentlicher Hand. Im Dialog mit Beschäftigten und Gewerkschaften gelang es, eine transparentere Struktur durchzusetzen und viele gesellschaftliche Akteure einzubeziehen. So wurde zum Beispiel mit dem Observatoire Parisien de l’Eau ein neuartiges partizipatives Beobachtungs- und Kontrollgremium geschaffen, das sich mit wichtigen Fragen rund um das Unternehmen befasst, darunter auch die Preispolitik. Eingebunden sind hier Verbraucher- und Umweltschutzverbände sowie Wissenschaftler/innen. An den Sitzungen beteiligen kann sich aber jede/r. Auch der erweiterte und neu strukturierte Verwaltungsrat des Unternehmens soll zur demokratischen Kontrolle beitragen. Er umfasst neben Vertreter/innen aller Stadtratsfraktionen auch die Beschäftigten sowie ebenfalls Verbraucher- und Umweltschutzverbände.

Eine Rekommunalisierung, die sich nicht nur an Kostenstellen orientiert, sondern Transparenz und Mitbestimmung ins Auge fasst, ist also grundsätzlich möglich. Allerdings lässt die rot-rote Politik der letzten Jahre erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass der politische Wille dafür in Berlin vorhanden ist.

Benedict Ugarte Chacón

Erschienen im MieterEcho Nr. 347.

Wenn Wohnen zum Alptraum wird

Osthexe, 2. Juni 2011

Steigende Wohnkosten verschärfen Lebensbedingungen der Ärmeren

Ein Drittel der Berliner Haushalte sind für ihre Mietzahlung auf soziale Transferleistungen angewiesen, ob Hartz IV, Grundsicherung oder Wohngeld. Jeder dritte Haushalt hat demzufolge keinen finanziellen Spielraum für weitere Mietsteigerungen, denn schon jetzt zahlen die Betroffenen häufig aus den Regelleistungen zur Miete dazu. Im Durchschnitt ist bei 20% der Hartz-IV-Beziehenden die Miete höher als die vom Amt übernommene Kostenerstattung. In Friedrichshain-Kreuzberg sind es sogar 25%.

Die Kampagne gegen Zwangsumzüge betreibt seit Jahren ein Notruftelefon und führte jüngst eine Untersuchung zum Alltag der Mieter/innen durch. Das Ergebnis war, dass sich immer mehr Menschen am Ende des Monats die Miete im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde absparen. Hungern für die Miete im reichen Deutschland. Umzüge werden zum Alptraum, weil es keine preiswerten Wohnungen mehr gibt und das Geld hinten und vorne nicht reicht, denn neben der Miete steigen auch die Betriebs- und Energiekosten. Vollends entwürdigend für die Betroffenen ist, dass sie vor dem Hintergrund existentieller Ängste ihre Hilfsbedürftigkeit auf dem Amt beweisen müssen und dabei Willkür und Schikane ausgesetzt sind. Wenn sich jemand umbringt, ist die Empörung groß, aber im Verborgenen zahlreicher Wohnungen spielen sich längst Dramen ab. Wohnen wird zum Alptraum ohne Ende. Die zum Jahresanfang erfolgte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro reicht bei Weitem nicht, die durch Mieterhöhungen und gestiegene Nebenkosten entstandenen Mehrausgaben auszugleichen. Die Partei Die Linke hat einen Entwurf zur Neuregelung der Wohnkosten in der Schublade, will diesen aber erst nach der Wahl präsentieren. Oberstes Gebot dieser Vorlage: „Es darf nicht teurer werden für das Land.“ Die Vermieter werden sich daran nicht halten. Was können Mieter/innen machen? Hier die wichtigsten Tipps: Falls Sie zur „Senkung der Kosten der Unterkunft“ (Behördendeutsch für den Fall, dass das Amt die Miete nicht mehr übernimmt) aufgefordert werden, sollten Sie in jedem Fall dagegen Widerspruch einlegen. Die Kampagne gegen Zwangsumzüge fordert ein Moratorium, also ein Aussetzen der „Senkung der Kosten der Unterkunft“, weil die Hartz-IV-Reformen, die am 25. Februar 2011 verabschiedet wurden – bekannt durch die Erhöhung um 5 Euro und das sogenannte Bildungspaket – auch eine Neuregelung der Kosten der Unterkunft verlangt. Dabei sind die Kommunen verpflichtet, eine Satzung zu erlassen, die sich am preiswerten Wohnraum in der Stadt orientiert.

Wenn auf den Widerspruch nicht reagiert wird, können Sie nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn nicht gezahlt wird, kann man eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen. Das Sozialgericht ist in der Invalidenstraße, man bekommt Prozesskostenhilfe und die Rechtspfleger dort sind sehr kompetent und hilfsbereit.

Hilfreich ist, nach oder auch während des Termins beim Jobcenter ein Gedächtnisprotokoll zu verfassen und nach Möglichkeit gegenzeichnen zu lassen. Sie können sich von einer Begleitperson unterstützen lassen, was das Bündnis „Keiner geht allein zum Amt“ anbietet.

Aber noch wichtiger ist vielleicht der Gedanke: Sie sind nicht allein mit Ihrem Drama, und vor allem sind Sie nicht daran schuld. In vielen Kiezen organisiert sich darum Widerstand. Schauen Sie sich nach der nächsten Kiezinitiative um, holen Sie sich Unterstützung oder schließen Sie sich mit anderen zusammen. Auf der Website des Bündnisses „Steigende Mieten stoppen“ kann man Adressen, Kontaktpersonen und Termine von Treffen finden. Wenn es ganz dicke kommt, gibt es das kostenlose Notruftelefon: 0800 – 2 72 72 78.

Karin Baumert

Sogenannte „Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten zur Feststellung der abstrakten Angemessenheit“ = Mietobergrenzen für ALG-II-Beziehende:

Haushaltsgröße/Monatliche Bruttowarmmiete

1-Personen-Haushalt: 378 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro

Für jede weitere Person: +50 Euro

Veröffentlicht im MieterEcho Nr. 347.